Stadt Kassel verfolgt unnachgiebig eine Whistleblowerin

Mit großer Unnachgiebigkeit verfolgt die Stadt Kassel eine Mitarbeiterin, die auf einen Missstand in ihrem Amt aufmerksam machte. Sie berichtete ihren Vorgesetzten – darunter dem Oberbürgermeister -, dass die Leiterin ihres Amtes, und zwar ausgerechnet des Revisionsamtes, eine weitere Mitarbeiterin mit dem Abtippen der eigenen Dissertation beschäftigte. Und zwar während der Dienstzeit. Als nach Wochen trotz mehrfacher Erinnerungsschreiben nichts geschah, informierte sie die Fraktionen des Stadtparlamentes. Von dort gelangte der Vorgang an die Öffentlichkeit. Jetzt reagierte die Stadt sofort.  Mit einer Abmahnung – gegen die Whistleblowerin. Sie habe das Ansehen der Stadt und des Oberbürgermeisters beschädigt, so die Begründung für die Abmahnung.

Das von der Mitarbeiterin angerufene Arbeitsgericht teilt die Auffassung der Stadt offenbar nicht. In der Güteverhandlung hat es zu erkennen gegeben, dass die Klägerin kein Dienstgeheimnis offenbart habe, weil das Abfassen einer Dissertation nicht zu den dienstlichen Aufgaben einer städtischen Mitarbeiter gehören dürfte. Zudem habe die Mitarbeiterin nichts öffentlich gemacht, weil die Fraktionen Teil der Verwaltung seien. Erst von dort gelangte der Vorgang an die Presse. Schließlich könne sich die Klägerin auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte berufen. Danach sei Whistleblowing dann von der Meinungsfreiheit geschützt, wenn zuvor erfolglos versucht worden sei, den Missstand intern zu beheben. Die Vertreter der Stadt blieben uneinsichtig. Der Richter räumte ihnen die Möglichkeit ein, bis zum Kammertermin Neues vorzutragen. Darauf darf man gespannt sein.

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One Response to Stadt Kassel verfolgt unnachgiebig eine Whistleblowerin

  1. Michael Reissig says:

    Große Menschen sind stolz, kleine eitel.

    Lord George Gordon Noel Byron (1788 – 1824)

    soviel zum König Bertram, der hier gewiss „Einlenken“ könnte

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