Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat zwei Gebührenbescheide der Bundespolizei für den Polizeieinsatz bei einem Castor-Transport aufgehoben. Die Kläger hatten sich an der Fahrstrecke angekettet und wurden von Beamten der Bundespolizei von dort entfernt. Die Kosten für den Einsatz in Höhe von über 8.000,- € stellte die Behörde den Klägern durch Bescheid in Rechnung. Das Verwaltungsgericht hob die Bescheide auf, weil die Regelung der Kostentragungspflicht im Bundespolizeigesetz nicht bestimmt genug ist. Die Wahrnehmung ihres Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit bleibt für diese Kläger kostenlos. Wäre die schleswig-holsteinische Polizei tätig geworden, so hätte diese den Ersatz der Kosten von den Klägern verlangen können. Die Rechtsgrundlagen dort sind der Rechtsprechung detailliert genug. Ob dies jeder Bürger versteht?
-
Neueste Beiträge
- Stadt Kassel verfolgt unnachgiebig eine Whistleblowerin
- BVerfG berät über Verfassungsmäßigkeit der 3%-Klausel bei Europawahl
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte fällt weitreichende und aufsehenerregende Entscheidung zur Meinungsfreiheit
- VG Schleswig-Holstein: Gebührenbescheide für Polizeieinsatz bei Castor-Transport sind rechtswidrig
- Bundesverwaltungsgericht: Der Haar- und Barterlass der Bundeswehr ist rechtmäßig
Neueste Kommentare
- Michael Reissig bei Stadt Kassel verfolgt unnachgiebig eine Whistleblowerin
Archive
Kategorien
Meta


